Cartoon-Haus, dass Spielhaus für Kinder.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unseren Lieferungen liegen ausschließlich diese allgemeinen Verkaufsbedingungen zugrunde, auch dann, wenn wir entgegenstehenden Einkaufsbedingungen nicht ausdrücklich widersprechen. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

2. Rechnungen werden in Euro (€) ausgestellt, sofern nicht anders angegeben. Die Preise gelten ab Werk Aalen, Rechnungsbeträge sind (falls nicht ausdrücklich anders vereinbart) im Voraus rein netto fällig. Bei Lieferungen innerhalb Deutschlands wird die Mehrwertsteuer zusätzlich berechnet. Allfällige Skontoabzüge, wenn ausdrücklich vereinbart, sind nur in der angegebenen Höhe und in der angegebenen Frist zulässig. Bei Überschreitung der Zahlungs-frist treten alle gesetzlichen Verzugsfolgen ohne besondere Mahnung ein. Berechnung von Verzugszins in Höhe des allgemeinen Zinssatzes wird von uns vorbehalten. Das Gesamtsaldo wird danach zur sofortigen Zahlung fällig.

3. Unsere Lieferfristen sind, durch die Eigenarten des Handlings mit Holzprodukten und unvorhersehbare Ereignisse, unverbindlich. Unsere vertraglichen Pflichten bestehen mit Vorbehalt auf recht-zeitige Anlieferung durch unsere Lieferanten.

4. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Aalen. Bei Versand geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald wir die Ware einem von uns gewählten Beförderungsunternehmen übergeben haben.

5. Beanstandung der Ware ist nur innerhalb von 10 Tagen nach Eingang bei dem Käufer möglich. Garantieansprüche für techn. Geräte und Systeme verjähren 24 Monate nach Anlieferung. Ausgenommen sind Verschleißteile, wofür keine Garantie übernommen wird. Sofern Ware zurückgesendet wird, ist davor unsere Zustimmung einzuholen. Sollte angelieferte Ware fehlerhaft sein, oder ausdrücklich abgemachten Bestimmungen nicht entsprechen, wird von uns Ersatzware angeliefert oder die Rechnung storniert bzw. rückbezahlt. Für Folgeschäden haften wir maximal in der Höhe des Rechnungsbetrages des jeweiligen an den Käufer gelieferten Artikels.

6. Zeichnungen, Maße und Gewichte sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich erwähnt. Der Besteller garantiert, daß von ihm vor-gelegte Zeichnungen nicht in Schutzrechte Dritter eingreifen. Bei Regreßansprüchen sind wird schadlos zu halten.

7. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, auch bei Weiterverkauf an Dritte. Die Ware darf unter folgenden Bestimmungen bearbeitet und weiterveräußert werden:
- Sofern der Käufer den Verpflichtungen der Geschäftsverbindung in vollem Maße und rechtzeitig nachkommt.
- Die Vorbehaltsware bleibt, auch nach Bearbeitung und in Verbindung mit anderen Waren, unser Eigentum. Wir gelten als Hersteller und Miteigentümer der Umformungsware gem.
§950 BGB, der Käufer ist nur Verwahrer. Übersteigt der Wert der Umformungsware um mehr als 90 % unsere Forderungen, so kann der Käufer von uns Sicherheiten verlangen.
- Verpfändungen oder Sicherheitsüberweisungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Der Käufer muß uns etwaigen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware sofort mitteilen.
- Wir verpflichten uns, die Ware sofort nach Begleichung der gesamten Schuld gegenüber uns freizugeben.
- Bei Verkäufen ins Ausland findet das jeweilig geltende Eigentumsrecht Anwendung. 8. Unsere Haftung ergibt sich ausschließlich aus diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Alle hier nicht aufgeführten Ansprüche finden keine Geltung. Dies gilt nicht, falls mit Vorsatz oder grober Fahr-lässigkeit gehandelt wurde.

9. Gerichtsstand ist Aalen. Wir sind berechtigt, auch am Wohnsitz des Käufers Klage zu erheben.

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